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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Tennis Hirschau, Heinrich Gösken |
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1. |
Anwendbarkeit |
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1.1 |
Bei der Buchung von Tennis-, Beachvolleyballplätzen, Events und
Kursen in der Tennis Hirschau (nachfolgend ‚Leistungen‘ genannt), Gyßlingstraße 15, 80805 München, Telefon 089/369941 gelten
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
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1.2 |
Durch das Betreten der Tennis Hirschau durch Nutzer und Besucher
oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB in allen Punkten als bekannt
und wirksam. |
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2. |
Online-Buchungen und Vermietung der Plätze |
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2.1 |
Der Nutzer kann über unsere Homepage mittels der externen Plattform Eversports und dessen Buchungssystem Termine zur Nutzung
von Leistungen reservieren. |
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2.2 |
Die Buchung von Leistungen ist nur nach Anlegen eines Kundenkontos
im Buchungssystem möglich. Die dort eingegebenen Daten unterliegen der
Datenschutzerklärung von Eversports. |
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2.3 |
Alle Preise, die im Buchungssystem und auf der Homepage angegeben
sind, sind in EURO und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer. |
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2.4 |
Über die Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Nutzer
einen verbindlichen Antrag zur Buchung der gewählten Leistungen ab. |
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2.5 |
Der Nutzer kann vor Abschluss der Buchung aus den zur Verfügung
stehenden Zahlungsarten wählen. Werden hierbei Drittanbieter (z.B. Paypal) zur Zahlungsabwicklung beauftragt, gelten deren
Allgemeine Geschäftsbedingungen. |
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2.6 |
Gebuchte Stunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. |
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2.7 |
Dem Nutzer wird daraufhin automatisch eine Buchungsbestätigung per
E-Mail zugeschickt, in welcher die Daten der durchgeführten Buchung nochmals
aufgeführt werden (Buchungsbestätigung). |
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2.8 |
Der Vertrag kommt mit der Tennis Hirschau zustande und nicht mit Eversports. |
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2.9 |
Über die Buchungsplattform kann der Nutzer seine ausstehenden
Buchungen einsehen und bis zu 24 Stunden vor Leistungsbeginn diese wieder ohne
Kosten stornieren. Für bereits gezahlte Leistungen erhält der Nutzer eine
Gutschrift. |
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3. |
Abonnementsbuchungen |
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3.1 |
Abonnements kommen nur durch Abschluss eines gesonderten Vertrages zustande.
Diese gesonderten Bedingungen werden auf der jeweiligen Rechnung gesondert
angezeigt (insbesondere die Dauer des Abonnements und die gesonderten
Zahlungsbedingungen). Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den
abgeschlossenen Zeitraum. |
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3.2 |
Die Abonnements sind vor Beginn des Abonnements in einer Zahlung zu
begleichen. |
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3.3 |
Buchungen im Rahmen eines Abonnements können grundsätzlich nicht
storniert werden. |
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3.4 |
Witterungsbedingte Ausfälle werden nicht ersetzt. |
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4. |
Einzelreservierungsbestimmungen und Benutzungsvorschriften |
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4.1 |
Die Buchung der Einrichtung ist innerhalb der festgelegten
Öffnungszeiten möglich. |
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4.2 |
Die in der jeweils gültigen Preisliste genannte Platzmiete gilt für eine
volle Stunde (60 Minuten). Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten
werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird.
Wird über die gemietete Zeit hinaus gespielt, so wird für jede angefangene
Stunde der Preis je Stunde und je Platz berechnet. |
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4.3 |
Vor Betreten des Platzes hat sich der Nutzer im Clubhaus anzumelden. |
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4.4 |
Das faktische Nutzen der Plätze ohne Buchung gilt als Buchung und
verpflichtet zur Zahlung des tarifmäßigen Entgelts. |
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4.5 |
Buchungen können kostenfrei bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn
storniert werden. |
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4.6 |
Für die Nutzung eines Tennisplatzes ist der Platz von den Nutzern nach
dem Spielen abzuziehen und die Linien sind zu kehren. Für die Nutzung eines Beachvolleyballplatzes
ist der Platz von den Nutzern nach dem Spielen abzuziehen. |
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4.7 |
Der Platz ist dem Nachfolger pünktlich zur vollen Stunde abgezogen zu
übergeben. Unterlässt ein Nutzer diese Platzpflege, so ist Tennis Hirschau
berechtigt, die Platzpflege auf Kosten des Nutzers durchzuführen. |
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4.8 |
Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit entsprechenden Tennisschuhen
gestattet. Das Spielen mit Jogging- oder Freizeitschuhen ist strengstens
untersagt. |
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4.9 |
Gläser, Glasflaschen oder andere Behälter aus Glas sind auf den
Beachvolleyballplätzen nicht erlaubt. |
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4.10 |
Das Mitbringen von Tieren auf allen Plätzen ist nicht erlaubt. |
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4.11 |
Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß
verwendet werden. Der Nutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte
Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an
Einrichtungsgegenständen und an den Geräten, soweit es sich nicht um normalen
Verschleiß oder um Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind
der Tennis Hirschau unverzüglich anzuzeigen. |
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4.12 |
Tennis Hirschau ist berechtigt, reservierte Plätze für Veranstaltungen
selbst in Anspruch zu nehmen, sofern dies für den Nutzer zumutbar ist. Der
Nutzer wird hiervon vorab in einem angemessenen Zeitraum informiert und,
sofern gewünscht, ein Alternativtermin zur Verfügung gestellt. |
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4.13 |
Tennis Hirschau ist berechtigt zugeteilte Platznummern zu ändern. |
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4.14 |
Können witterungsbedingt nicht alle Plätze genutzt werden, so teilt
die Tennis Hirschau den Nutzern die verfügbaren Plätze zu. Trainingsstunden
werden hierbei bevorzugt behandelt. |
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4.15 |
Tennis Hirschau behält sich vor, die Plätze für notwendige
Reparaturarbeiten oder wegen Nichtbespielbarkeit auch kurzfristig zu sperren. |
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4.16 |
Jeder Nutzer und Besucher der Tennis Hirschau hat den Anweisungen des Personals
der Tennis Hirschau Folge zu leisten. |
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5. |
Events & Sonderveranstaltungen |
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5.1 |
Bei Buchungen von Events und Sonderveranstaltungen gelten gesonderte
Bedingungen zwischen der Tennis Hirschau und dem Nutzer, die separat zwischen
beiden Parteien schriftlich zu vereinbaren sind. |
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6. |
Zuwiderhandlungen |
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6.1 |
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen
notwendig sein, kann die Tennis Hirschau den Ausschluss von der weiteren Nutzung
der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils
gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf
Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung
besteht nicht. |
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7. |
Haftungsausschluss |
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7.1 |
Die Tennis Hirschau haftet grundsätzlich nicht für Schäden des
Nutzers. |
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7.2 |
Der Nutzer erkennt die Haftungsausschlüsse des Veranstalters sowie aller
für den Veranstalter tätigen Personen und mit der Durchführung in Verbindung
stehenden Personen und Organisationen für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden an, die vor, während und nach den Leistungen eintreten. Die
Haftung des Veranstalters ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Befolgt ein Teilnehmer die Weisungen des
Veranstalters oder dessen Beauftragter nicht, entfällt jegliche Haftung
seitens des Veranstalters. |
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7.3 |
Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu
den Einrichtungen zu bringen. Seitens Tennis Hirschau werden keinerlei
Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände
übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch
Tennis Hirschau zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten
von Tennis Hirschau in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. |
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7.4 |
Es besteht keine Haftung bei Entwendung und Beschädigungen von
Fahrzeugen. |
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7.5 |
Das Betreten und Benutzen der Plätze geschieht auf eigene Gefahr. |
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8. |
Fotografie, Urheberrecht |
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8.1 |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Nutzung im gesamten Gelände
der Tennis Hirschau gefilmt werden kann. Filme und Fotos der Veranstalter,
Teilnehmer und Besucher können veröffentlicht werden. Soweit ein Teilnehmer
oder Besucher der Filmaufzeichnung widersprechen möchte, hat dies vor Beginn
der Nutzung zu erfolgen. |
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9. |
Datenschutz |
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9.1 |
Die angegebenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz
und werden im Zusammenhang mit der Registrierung im Buchungssystem
EDV-technisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte
findet nicht statt. |
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10. |
Sonstiges |
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10.1 |
Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen
worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch
für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst. |
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10.2 |
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Tennis
Hirschau. |
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Tennis Hirschau, Mai 2018 |
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